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Legat Spende und worauf Sie achten sollten

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Wir haben für Sie die Hintergründe der Testamentsspende zusammengefasst. Darauf sollten Sie achten.

Rechtliche Hintergründe

Möchten Sie selbst festlegen, an wen Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben geht, dann ist eine letztwillige Verfügung erforderlich. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, die nächsten Verwandten erben den gesamten Besitz des Verstorbenen. Sollten Sie also auch anderen Personen oder Organisationen einen Teil Ihres Nachlasses vermachen wollen, ist es notwendig, dass Sie eine letztwillige Verfügung verfassen. Am besten tun Sie dies gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar. Dieser kann Sie gegebenenfalls rechtlich beraten.

Formen der letztwilligen Verfügung

Es werden verschiedene Formen der letztwilligen Verfügung unterschieden. Von einem Testament spricht man, wenn in einer letztwilligen Verfügung ein Erbe oder mehrere Erben eingesetzt werden, an welche das Vermögen des Verstorbenen vollständig oder anteilsmäßig übergeht. Zusätzlich ist aber die Festlegung eines Vermächtnisses bzw. Legats möglich: Dabei werden bestimmte Teile aus dem Nachlass – wie beispielsweise ein Sparbuch, ein Geldbetrag oder ein Schmuckstück – an andere Personen oder Organisationen als den Erben vermacht.

Formvorschriften für das Testament

Die zwei häufigsten Arten des Testaments sind das eigenhändige und das fremdhändige Testament:

  • Eigenhändiges Testament: Hier ist wichtig, dass der Testamentsverfasser den gesamten Text eigenhändig handschriftlich verfasst und am Ende des Textes unterschreibt.

  • Fremdhändiges Testament: Eine dritte Person verfasst das Testament am Computer oder handschriftlich.

Wichtig ist aber: Es müssen drei Zeugen anwesend sein, vor welchen der Erblasser das Testament unterschreibt. Auch müssen diese selbst das Dokument mit einem Hinweis auf ihre Funktion als Zeugen am Ende unterzeichnen.

Diese Punkte sollten auf jeden Fall im Testament enthalten sein

  • Die Bezeichnung „Testament“, „Letztwillige Verfügung“ oder „Letzter Wille“
  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift der Erblasserin/des Erblassers
  • Die Person/en oder Organisation/en, an die vererbt oder vermacht wird
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Erblassers und der Testamentszeugen

Um Missbrauch vorzubeugen empfiehlt sich, die letztwillige Verfügung bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu hinterlegen und im Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer – oder in einem anderen geeigneten Register – registrieren zu lassen. Im Testamentsregister werden die persönlichen Daten des Verfassers und das Erstellungsdatum eingetragen – nicht jedoch der Inhalt der letztwilligen Verfügung! Im Sterbefall erfolgt bei diesem Register automatisch eine entsprechende Testamentsabfrage.

„Wir hatten ein glückliches und erfülltes Leben.
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